Die Hausratversicherung umfasst Schäden am gesamten Hausrat durch 

  • Brand, Blitzschlag, Explosion 

  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus 

  • Sturm und Hagel 

 

 

In der Regel lassen sich gegen Mehrprämie folgende weitere Gefahren mitversichern 

  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag 

  • Fahrraddiebstahl 

  • Glasbruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen 

  • Glaskeramikkochflächen 

  • Wasseraustritt aus Aquarien 

 

 

Im Rahmen eines versicherten Schadensereignisses werden u. a. auch Kosten ersetzt 

  • für das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen (Aufräumungskosten); 

  • die aufgewendet werden müssen, um einen Schaden abzuwenden oder möglichst gering zu halten – auch wenn diese Bemühungen unvorhergesehener Weise erfolglos geblieben sind  (Schadenabwendungskosten oder Schadenminderungskosten);

  • die aufzuwenden sind, weil zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungskosten, Schutzkosten); 

  • für Schlossänderungen, wenn Wohnungstürschlüssel anlässlich eines Versicherungsfalles abhanden gekommen sind (Schlossänderungskosten); 

  • für Transport und Lagerung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) des versicherten Hausrats bei unbenutzbarer Wohnung (Transportkosten, Lagerkosten); 

  • für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus (Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen); 

  • für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten der Wohnung zu beseitigen (Reparaturkosten für gemietete Wohnungen); 

  • für Hotel- oder ähnliche Unterbringung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) wenn die Wohnung unbewohnbar wurde (Hotelkosten). 

 

 

 

Ob und in welcher Höhe Leistungen erbracht werden, hängt auch besonders von dem im Vertrag enthaltenen Bedingungswerk ab.