Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und – soweit nichts anderes vereinbart – rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit.
Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.
Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch die Leistung einer Unfallversicherung behoben oder gemildert.
Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Unfällen gleichgestellt sind:

  • Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und der Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung des Versicherten hervorgerufen wurden;
  • Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist.

 

In der Regel lassen sich folgende Leistungen über eine Unfallversicherung absichern:

Invaliditätsleistung

Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall wird eine Rentenzahlung erbracht). Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.

 

Todesfallleistung

Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfallleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfallleistung eine Vorauszahlung.)

 

Krankenhaustagegeld

Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt (In der Regel für maximal 2-3 Jahre).

 

Genesungsgeld

Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus. (Hinweis: Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.)

 

Krankentagegeld

Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles krank geschrieben, so wird für diese Dauer längstens allerdings für ein Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld bezahlt.

 

Kosmetische Operationen

Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, dass sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muss bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.

 

Übergangsleistung

Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung erbracht.

 

Sofortleistung bei Schwerstverletzungen

Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc.

 

 

Unfallrente

 

Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang bezahlt.