Nutzen Sie alle Vorteile und sparen Sie noch bei Ihrer Immobilienfinanzierung
Nie waren die Voraussetzungen für die eigenen Immobilie so gut wie heute. Durch die niedrigen Zinsen, die Maklergebühren die seit 2021 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden, durch die Wohnungsbauprämie die erhöht wurde, entsteht für Sie eine gute Voraussetzung für eine Immobilie. Ein weiterer Punkt zu Ihren Gunsten ist, das es noch bis Ende März 2021, das Baukindergeld als Zuschuss zum Eigenheim gibt.
Auch in dieser Niedrigzinsphase kann sich ein kostenloser Vergleich lohnen, da zwischen den Anbietern doch Zinsunterschiede bestehen und somit ein Sparpotenzial vorhanden ist.
- Kostenloser Vergleich der Anbieter
von 400 Banken und Baufinanzierern - Top-Konditionen
direkt vom Anbieter - Diverse Vorteile
zinsfreie Bereitstellungszeiten & Sondertilgungsmöglichkeiten - Große Ersparnis
Zinsen durch den Vergleich unschlagbar günstig - Persönliche Beratung
zu Ihrer Baufinanzierung
Wir beraten Sie gerne, unabhängig, kompetent und umfangreich.
Das eigene Zuhause leichter finanzieren mit dem Baukindergeld
Sie haben in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für Ihre Familie gekauft oder gebaut und sind schon eingezogen? Oder Sie haben es bald vor? Dann können Sie noch bis zum 31.03.2021 vom Baukindergeld profitieren.
Das Geld verschafft Familien zusätzlichen finanziellen Spielraum und soll gerade Familien und Alleinerziehende mit niedrigen und mittleren Einkommen auf dem Weg ins Eigenheim unterstützen.
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.
Die Voraussetzungen für Ihre Förderung
- Der Antragssteller muss Eigentümer, mindestens Miteigentümer der selbstgenutzten Wohnimmobilie sein.
- Die Einkommensgrenze beim zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen darf bei maximal 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind unter 18 Jahren liegen.
- Der Antragsteller muss Kindergeld beziehen bzw. den Kinderfreibetrag erhalten und das Kind muss mit in der Immobilie wohnen.
- Zum Stichtag darf keine andere Immobilie im Besitz des Antragstellers sein.